Saturday, July 4, 2020

„Schäden drohen am Gut der Bürger“ - HNA.de

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Der Starkregen mit Hochwasser vor knapp drei Wochen ist immer noch Thema, sowohl bei Witzenhausens Stadtbrandinspektor Björn Wiebers als auch bei den Gertenbachern und Albshäusern.

Gertenbach/Albshausen – Geht es nach Witzenhausens Stadtbrandinspektor Björn Wiebers, dann herrscht dringender Handlungsbedarf am Allenbach zwischen Albshausen und Gertenbach sowie in allen Ortschaften, durch die Bäche fließen. Spätestens nach dem Starkregen Mitte Juni und den damit einhergehenden Schäden sei es sinnvoll, darüber nachzudenken: „Was hätte man machen können“, so Wiebers.

Als Konsequenz sowohl des Starkregens im Mai 2019 mit 130 Litern pro Quadratmeter und Tag und dem diesjährigen Unwetter mit 170 Litern fordert er, die Bachläufe von Bäumen zu befreien. Auch, weil auf einer Konferenz für Feuerwehrleute 2017 in Berlin 300 bis 350 Liter als Folge des Klimawandels für die Zukunft diagnostiziert wurden.

Aus Sicht des Standbrandinspektors sind Bäume im Bach eine Gefährdung, weil der Wurzelteller größer wird und sich weitere Pflanzen bilden. Im Herbst falle unter anderem Totholz und Laub in das Gewässer und setze sich in Durchlässe. „Ein Baum im Bach bedeutet Aufstau, Rückstau und eine Strömungsumleitung“, so Wiebers. So entstünden Überschwemmungen, die landwirtschaftliche Flächen zerstören. Eine Gefahr, auf die die Feuerwehr regelmäßig hinweise. Von Bauhof und Gemeinde erhalte man aber die Antwort, dass sie die Bachläufe aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht von Bäumen befreien dürfen. „Es ist nicht auszuschließen, dass Schäden am Gut der Bürger entstehen“, sagt Wiebers. Zudem würde etwa durch Bäume, die aus dem Bach entfernt werden müssen, um einen besseren Abfluss zu gewähren, eine zusätzliche Gefahr für die Feuerwehrleute entstehen.

Wiebers kritisiert weiterhin, dass im Allenbach Staustufen von Anliegern gebaut wurden, die bei Starkregen ebenfalls zu Überschwemmungen führen.

Er fordert, jetzt miteinander ins Gespräch zu kommen, ob Bäume im Wasser sein sollen. Dann sollen die Befürworter „beim nächsten Einsatz mitkommen.“ Die Diskussion „Umweltschutz gegen Gefahrenabwehr“ müsse enden, fordert der Stadtbrandinspektor, denn: „Der nächste Regen kommt bestimmt.“

Laut Wiebers stehe die Untere Wasserbehörde dem Ansinnen, den Bach zu bereinigen – wie es die Feuerwehr lange Jahre getan habe – positiv gegenüber. Im Gegensatz zur Unteren Naturschutzbehörde, die dies verbiete.

Auf Nachfrage zur Kritik von Witzenhausens Stadtbrandinspektor Björn Wiebers erklärt Landkreissprecher Jörg Klinge, dass die Ufergehölze von Gewässern, insbesondere in einem naturnahen Zustand wie abschnittsweise am Allenbach, seit Jahrzehnten dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.

Daher sei eine Bereinigung des Baches von Bäumen und Büschen „weder diskutabel noch genehmigungsfähig.“ Der Gesetzgeber sehe die außerordentlich hohe Bedeutung naturnaher Gewässerläufe inklusive Gehölzen für die ökologischen Funktionen des Gewässers, zum Beispiel für Selbstreinigungskraft, Biotopvernetzung und Biodiversität. Zudem könnten naturnahe Uferbereiche in freier Landschaft „in gewissem Maße eine Rückhaltewirkung ausüben.“ Das führe dazu, dass Wiesen überflutet werden, statt dass Keller volllaufen.

In den 1960er- und 70er-Jahren wurden laut Klinge Gewässer ausgebaut, um Wasser möglichst schnell abzuführen, was „am Unterlauf zu katastrophalen, umso höheren Schäden durch Überschwemmungen geführt hat.“ Daher würden Gewässer heute renaturiert. Das diene neben dem Hochwasserschutz auch „der Gewässerqualität und naturschutzfachlichen Zielen.“ Abgesehen von Ortslagen oder in der Nähe von zum Beispiel Straßen und Bahnen, wo die Verkehrssicherheit beachtet werden muss, sei ein Auf- und Rückstau vom Gesetzgeber gewollt, so Klinge.

Des Weiteren widerspricht er Wiebers, dass die Untere Wasserbehörde eine Bereinigung von Gewässern fordere. Angesichts ähnlicher oder gleichgerichteter Ziele von Wasser- und Naturschutzrecht gebe es keinen Konflikt zwischen Unterer Wasser- und Unterer Naturschutzbehörde. Diese würden „seit Jahren vertrauensvoll im Interesse des Gewässerschutzes und der naturnahen Gewässerentwicklung zusammenarbeiten.“

Einen Konflikt zwischen Umwelt- und Katastrophenschutz gibt es laut Klinge auch nicht. Gerade in Zeiten häufig auftretender Extremwetterereignisse seien sie „zwei Seiten einer Medaille.“ Um Gefahren abzuwehren, zum Beispiel zum Schutz vor Hochwasser, müsse alles getan werden, um Regen in unbedenklichen Bereichen der freien Landschaft zurückzuhalten. In besiedelten Gebieten sollte der Boden entsiegelt werden.

„Nach hiesiger Kenntnis werden bei der Stadt Witzenhausen Überlegungen zu einer möglichen Renaturierung des Allenbaches im fraglichen Gewässerabschnitt angestellt“, so Klinge.

Werner Kressner, Fachdienstleiter Verkehrsüberwachung bei der Stadt Witzenhausen, sagt dazu, dass durch die Wassermassen und im Zuge der Aufräumarbeiten schon jetzt sehr viel Bewuchs entfernt wurde – wohl mehr, als der Unteren Naturschutzbehörde lieb sei.

Ein „Kahlschlag“ im Allenbach sei jedoch nicht im Sinne von Wasserrecht und Naturschutz. „Hier kann nur im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine weitere Rücknahme des Bewuchses erfolgen.“




July 04, 2020 at 11:30AM
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