Gerade Deutschland sei sehr bekannt für seine Weinkultur und seine Weinregionen. Sie prägten die Menschen vor Ort und ganze Landschaften. So klang das Loblied von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf die Branche, aus der sie selbst stammt, bei ihrer Vorstellung der Novelle des Weingesetzes. „Unsere Produkte sind von hoher Qualität“, versicherte sie.
Das Problem ist bloß, dass die hohe Qualität der Erzeugnisse von Mosel, Nahe oder Kaiserstuhl im Ausland hartnäckig ignoriert wird. Exportierten die deutschen Winzer im Jahr 2008 noch Ware für 434 Millionen Euro, so erreichten die Ausfuhren im vergangenen Jahr gerade noch 305 Millionen.
Die Menge halbierte sich von zwei Millionen auf rund eine Million Hektoliter. Spanien exportiert mehr als das Zwanzigfache, Australien mehr als das Zehnfache im Vergleich zu Deutschland, und selbst die USA überflügeln die 13 deutschen Anbaugebiete mühelos. Die deutsche Weinwirtschaft verliert seit Jahren unablässig Marktanteile.
Nun soll das neue Gesetz die Wende bringen, versprach die Ministerin. Die von Klöckner jetzt durch das Bundeskabinett gebrachte Novelle werde den Bedeutungsverlust des deutschen Weins auf den Auslandsmärkten stoppen und den Verbrauchern zugleich eine bessere Orientierung an den Ladenregalen ermöglichen.
Herkunftsbezeichnung löst Mostgewicht ab
Bisher stellt das deutsche Weinrecht die Angabe der Rebsorte in den Mittelpunkt, etwa Riesling oder Spätburgunder. Oft sind damit die Nennung des Jahrgangs und des Namens der Weinberglage verbunden. Als Qualitätsmaßstab gilt das Mostgewicht, also der in Grad Oechsle gemessene Wert für den natürlichen Zuckergehalt im frisch gepressten Traubenmost.
Das alte Weingesetz legt ein Mindestmostgewicht fest, abhängig von Rebsorte und Anbaugebiet. Eine Riesling-Spätlese von der Mosel muss es zum Beispiel auf mindestens 76 Grad Oechsle bringen, eine Auslese auf 85 Grad.
Die Novelle bringt einen Systemwechsel. „Wir gehen vom germanischen zum romanischen Weinrecht über“, sagte die Ministerin. Künftig steht die Herkunft ganz im Mittelpunkt der Kennzeichnung. In südlichen Weinländern wie Spanien, Frankreich und Italien ist dies seit jeher der Fall. Künftig gilt auch in Deutschland das Prinzip: „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Anforderung und damit die Qualität“, so Klöckner.
Herkunft sei eben weit mehr als eine rein geografische Angabe, hatte die Politikerin – aufgewachsen im rheinland-pfälzischen Weindorf Guldental – schon bei früherer Gelegenheit betont: „Herkunft im Sinne einer geschützten Herkunft ist ein Gesamtpaket aus Boden, Klima, Umwelt, Anbaumethode, Rebsorte, Weinbereitungs- und -ausbauverfahren sowie vielem mehr. All diese Faktoren machen den jeweiligen Wein aus, verleihen ihm seinen Charakter und Geschmack.“
Die Weinhierarchie ist demnächst in Form einer Pyramide aufgebaut, deren Basis Massenweine ohne geschützte Herkunftsbezeichnung bilden. Dann heißt es auf dem Etikett nur „Deutscher Wein“. Die nächste Stufe bilden Produkte mit „geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A.).
Dabei kann es sich um das Anbaugebiet handeln, etwa „Landwein von der Pfalz“. Das Topsegment, die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), ist wieder in vier Hierarchiestufen untergliedert, beginnend mit Anbaugebiet (z.B. „Mosel“), einer bestimmten Anbauregion („Michelsberg“), sich steigernd zum genauen Anbauort („Trittenheim“) und schließlich zur genauen Weinberglage (etwa „Trittenheimer Apotheke“).
Prädikatsweingüter vermarkten auch „Große Lagen“
Die Einteilung knüpft eng an die Systematik des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) an, dessen Mitglieder die Unterscheidung zwischen Lagen-, Orts- und Gutswein schon vor Jahren eingeführt haben. Die nur 196 Spitzenwinzer des Verbands setzen gegenüber der künftigen gesetzlichen Einteilung noch eins drauf, indem sie das Topsegment der Lagenweine, inspiriert durch die Bezeichnungen im französischen Burgund, nochmals unterteilen: in „Große Lagen“, eine Bezeichnung, die laut Eigendarstellung die „allerbesten Weinberge adelt“, und „Erste Lagen“.
Weine aus dieser Kategorie kosten leicht 50 Euro oder auch deutlich mehr pro Flasche. Das Prinzip geht von der Vorstellung aus, dass ein Lagenwein die Besonderheiten eines Weinbergs und seines Bodens zum Ausdruck bringt, in der Fachsprache auch als „Terroir“ bezeichnet.
Nicht überall in der Branche stößt die künftige Gliederung auf Beifall. Topweine bedienen eine Marktnische in der Größenordnung von zwei Prozent des Gesamtmarkts, wenden Kritiker ein. Durchschnittlich geben die Deutschen um die drei Euro pro Flasche aus, als wichtigste Distributionskanäle gelten die Discounter. Nicht nur im Export, auch mit der sparsamen heimischen Kundschaft tun sich die Weinbauern schwer.
Nur noch 38 Prozent der hierzulande verkauften Weine stammen aus Deutschland. Zehn Jahre zuvor war es noch jede zweite Flasche. Zum Vergleich: Österreich hat einen Selbstversorgungsgrad von mehr als 100 Prozent, verkauft also mehr Wein, als die inländische Bevölkerung verbrauchen kann. Rein rechnerisch trinkt jeder Deutsche über 16 Jahre im Durchschnitt knapp 30 Liter Wein und Sekt jährlich.
Skeptiker bezweifeln, dass die Novelle Aufbruchstimmung in der deutschen Weinwirtschaft schafft. „Durch das neue Weingesetz verkaufen wir nicht eine einzige Flasche mehr“, fürchtet der Önologe Bastian Klohr. Der Chef der Winzergenossenschaft Weinbiet in Neustadt an der Weinstraße, der seine Promotion über die Kaufmotive von Weinkonsumenten verfasst hat, vermisst einen wissenschaftlichen Rahmen als Basis für die Neufassung des Paragrafenwerks und der zugehörigen Weinverordnung. Beide Regelungen sollen in den nächsten Monaten im Detail ausformuliert werden.
Auch wenn Klöckner betont, dass die Neuregelung allen Marktbereichen gerecht werden solle, sehen Genossenschaften und Großvermarkter die Konzentration der Systematik auf Spitzenweine skeptisch.
Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbands Mosel, bemängelte, dass eingeführte Markennamen regionaler Weine wie Piesporter Michelsberg, Zeller Schwarze Katz oder Kröver Nacktarsch künftig nicht mehr unverändert verwendet werden dürften. Das gehe zulasten der Moselwinzer. Dem fränkischen Weinbaupräsidenten Artur Steinmann fehlt ein angemessener Einfluss der Regionen.
Die Begründung, Deutschland passe sich mit den bevorstehenden Änderungen den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an, mag Klohr nicht gelten lassen. Harmonisierung sei nur ein vorgeschobener Grund: „Wir hatten auch bisher schon ein herkunftsbezogenes Bezeichnungsrecht“, sagt er.
Die zehnte Novelle des Weingesetzes will die Stabilisierung der Weinwirtschaft auch mit einer Begrenzung des Anbaus vorantreiben. Die knapp 100.000 Hektar Rebfläche dürfen bis 2023 höchstens um jährlich 300 Hektar erweitert werden. Dazu kommen höhere Werbeausgaben. Der Bund stockt die Mittel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung dafür um eine halbe Million auf zwei Millionen Euro auf.
„Frankreich oder Italien unternehmen enorme Anstrengungen, um den Absatz zu steigern“, sagte die Ministerin. Da müsse Deutschland nachlegen. Allerdings würden einige Bundesländer EU-Mittel für diesen Zweck in Höhe von 37 Millionen Euro nicht einmal vollständig abrufen.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr durch Bundesrat und Bundestag gebracht werden. Vorgesehen sind relativ großzügige Übergangfristen bis 2024 oder 2025. Zu erwarten ist aber, dass die meisten Winzer ihre Etiketten vorher auf die neuen Regeln umstellen.
August 20, 2020 at 11:46AM
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Wein-Pyramide: So erkennen Sie, wie gut ein deutscher Wein ist - WELT
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gut
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